Zeitdruck 3D

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

§ 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von 3D-Druckaufträgen an die Fa. ZeitDruck3D ist. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen von ZeitDruck3D mit dem Auftraggeber über 3D-Druckaufträge. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ZeitDruck3D ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ZeitDruck3D in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(2) Die Identität von ZeitDruck3D ist: ZeitDruck3D GbR, Wiedenhaufe 8 58332 Schwelm, Deutschland, Tel.: +49 02333 976 9092, E-Mail: info@zeitdruck3d.com, Homepage: www.zeitdruck3d.com, Geschäftsführer: Herr Tim Gräfe und Herr Pierre Häcker, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE335533135, Steuernummer: 341/5052/2682

(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss/Rücktrittsrecht

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Beauftragung von ZeitDruck3D erfolgt über den folgenden Weg:
Klassisch:
Der Auftraggeber übermittelt ZeitDruck3D die erforderlichen Druckdateien im 3-D-Datenformat oder ein Muster eines nachzudruckenden Erzeugnisses. ZeitDruck3D prüft die Unterlagen und erstellt ein unverbindliches Angebot per Post, E-Mail oder Fax. An das Angebot ist ZeitDruck3D 14 Tage gebunden. Mit fristgemäßer Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.

(2) Rücktrittsrechte von ZeitDruck3D bei Beauftragung

Bei bestimmten Parametern ist es nicht möglich, einen verbindlichen Preis zu errechnen. Dies wird dem Auftraggeber bereits vor der Beauftragung aufgezeigt. Der Auftrag kommt gleichwohl mit dem unverbindlich ermittelten Preis zustande, ZeitDruck3D hat aber ein Rücktrittsrecht, falls ZeitDruck3D bei der dann maßgeblichen manuellen Nachberechnung einen höheren Aufwand ermittelt.
(3) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen

Aufträge die sich auf das Drucken von Waffen und/oder Teilen hiervon oder von Gegenständen beziehen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist oder deren Herstellung und/oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird ZeitDruck3D ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein Vertragsschluss erfolgt, kann ZeitDruck3D, wenn es die Illegalität erst nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt ergänzend.

§ 3 Lieferzeiten, Lieferorte

(1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von ZeitDruck3D abhängen. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens ZeitDruck3D eine frühzeitige Mitteilung.

(2) Falls der Auftraggeber den Druck zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die ZeitDruck3D die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von ZeitDruck3D oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat ZeitDruck3D auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ZeitDruck3D, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ZeitDruck3D von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich ZeitDruck3D nur berufen, wenn ZeitDruck3D den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(5) Sofern ZeitDruck3D die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. ZeitDruck3D bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(6) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.

(7) ZeitDruck3D ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.

(8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von ZeitDruck3D setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von ZeitDruck3D durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist ZeitDruck3D zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder Sicherheitsleitung abhängig machen.

(10) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist ZeitDruck3D berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über..

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von ZeitDruck3D.

§ 5 Preise und Versandkosten, Abholung

(1) Alle Preise, die von ZeitDruck3D angegeben werden, verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, da ZeitDruck3D gemäß §19 UStG hiervon nicht betroffen ist.

(2) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angeboten angegeben.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt ZeitDruck3D die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.

(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald ZeitDruck3D die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

(6) Falls Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.

(7) Falls die Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, kommt der Auftraggeber 14 Tage nach Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage zur Abholung bereit stehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine Verwahrungsverpflichtung mehr seitens ZeitDruck3D. ZeitDruck3D behält sich vor, das Druckerzeugnis und/oder die Vorlagen dann per Nachnahme an den Auftraggeber zu schicken und/oder zu entsorgen.

§ 6 Preise/Zahlungsmodalitäten

(1) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von ZeitDruck3D abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.

(2) Die Zahlung kann im Wege der Vorkasse durch Überweisung oder per Rechnungsstellung nach Erhalt der Ware erfolgen. Im Fall der Überweisung beginnt ZeitDruck3D mit dem Auftrag erst nach Eingang der Zahlung, bei Zahlung durch Rechnung umgehend.

(3) Zahlungen per Rechnung (nach Erhalt der Ware) müssen binnen einer Frist von 14 Tagen auf dem Geschäftskonto von ZeitDruck3D eingegangen und verbucht sein.

(4) Bei Nichteinhaltung der Frist aus Punkt (3) behält sich ZeitDruck3D das Recht vor eine entsprechende Entschädigung in Form einer Mahngebühr zu erheben. Die Mahngebühren betragen idR. bei der ersten Mahnung 5,-€ und erhöhen sich bis hin zur dritten Mahnung um jeweils weitere 5,-€ Pauschalgebühren. ZeitDruck3D behält sich das Recht vor nach Überschreiten der Mahnfristen Zahlungsangelegenheiten an externe Dienstleister weiterzugeben.

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und/oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch ZeitDruck3D keine Rechte Dritter (insb. aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

(2) Der Auftraggeber stellt ZeitDruck3D von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von ZeitDruck3D, bezüglich derer ZeitDruck3D auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZeitDruck3D unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei ZeitDruck3D gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber überträgt ZeitDruck3D – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insb. aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, ggf. das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung bei Referenzen auf der Internetseite).

§ 8 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz

(1) ZeitDruck3D verwendet die persönlichen Daten der Auftraggeber ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt ZeitDruck3D dem Auftraggeber die von ZeitDruck3D gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Fa. ZeitDruck3D verwiesen.

(2) ZeitDruck3D veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner Dienstleistungen. Diese Veröffentlichung ist jederzeit schriftlich widerruflich.

(3) ZeitDruck3D weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail und/oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen.

§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) ZeitDruck3D haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in § 10.

(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom ZeitDruck3D gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

(4) ZeitDruck3D prüft sowohl bei der klassischen Beauftragung die Machbarkeit des Druckauftrags. Ist diese nicht gegeben, weist ZeitDruck3D darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In Grenzfällen, in denen der Druck möglich ist, aber z.B. das Druckobjekt unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist ZeitDruck3D den Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl den Druck, kann er wegen des Umstandes, auf den ZeitDruck3D hingewiesen hat, keine Gewährleistungsrechte beanspruchen.

(5) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt ZeitDruck3D ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine Zusicherung abgegeben.

(6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,

a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insb. §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist;

b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung gegenüber ZeitDruck3D schriftlich angezeigt hat.

(7) Sofern der Kunde die Löschung der ZeitDruck3D übermittelten Druckdaten fordert, erlischen mit Löschung dieser Daten auch Gewährleistungsrechte des Kunden.

§ 10 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ZeitDruck3D, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ZeitDruck3D nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZeitDruck3D, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ZeitDruck3D den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit ZeitDruck3D und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann ZeitDruck3D als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ZeitDruck3D größere Ersparnisse hatte.

§ 12 Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von ZeitDruck3D nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

(3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

§ 13 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Leistungen von ZeitDruck3D bei 3D-Druckaufträgen stets aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.

§ 14 Verhaltenskodizes

Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist ZeitDruck3D darauf hin, dass ZeitDruck3D sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat.

§ 15 Streitbeilegungsplattform der EU

Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse von ZeitDruck3D: info@zeitdruck3d.com

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen ZeitDruck3D und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und ZeitDruck3D der Sitz von ZeitDruck3D.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.